Nofollow-Link
Definition
2005 hat der Suchmaschinen-Gigant Google das Nofollow-Attribut eingeführt und Richtlinien dazu festgelegt. Links oder ganze Seiten, die den Anhang „nofollow“ erhalten, werden wörtlich gesehen von Google „nicht verfolgt“, das bedeutet, sie fließen nicht in das Suchmaschinenranking mit ein. Der Grundgedanke hinter diesem Tag ist, die Manipulation der Sichtbarkeit von Websites weiter einzuschränken. Bevor es die Funktion des nofollow gab, konnte man durch bewusste Streuung von Backlinks seine Rankingposition verbessern. Google hat in seinen Richtlinien eindeutig definiert, wann ein Nofollow-Link verwenden werden muss. Beispiele dafür sind zum einen gekaufte Links, da diese nicht auf der eigenen Leistung beruhen und daher die Verbraucher täuschen. Zum anderen, wenn man die Qualität eines Links nicht garantieren kann. Das kommt häufig bei Foren oder Gästebüchern vor, bei denen Nutzer selbst kommentieren können. Wer die Vorgaben von Google missachtet, muss mit Abstrafungen rechnen.